Informationen zum Jugendschutz

 

Bitte beachten sie das Jugendlichen unter 18 Jahren  der Zugang zur Veranstaltung nur gewährt werden kann wenn die Übertragung der Aufsichtpflicht vorgelegt wird:

Formular "Erklärung der Eltern/Vormund" zum Download 

Erklärung der Eltern, Vormund