Informationen zum Jugendschutz
Bitte beachten sie das Jugendlichen unter 18 Jahren der Zugang zur Veranstaltung nur gewährt werden kann wenn die Übertragung der Aufsichtpflicht vorgelegt wird:
Formular "Erklärung der Eltern/Vormund" zum Download
Erklärung der Eltern, Vormund